Statuten

SATZUNG des OIKEOS Christian Network (11)

(A 501 (c) (3) Gemeinnützige und gemeinnützige Organisation)

ARTIKEL I. NAME/FUNKTION

Der Name dieser Organisation lautet: OIKEOS Christian Network (im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet).

ARTIKEL II. PRÄAMBEL

Die Leitung des Unternehmens besteht aus drei Teams: dem Führungsteam, dem Aufsichtsteam und dem Finanzteam. Diese drei Teams bilden zusammen, nicht ausschließlich, die Leitung des Unternehmens. Die Leitung des Unternehmens unterscheidet sich von der lokalen Autonomie einer Gemeinschaft oder einer lokalen Gruppe im Netzwerk. Die Unternehmensführung basiert auf dem Prinzip, dass Entscheidungsteams über Kontrolle und Abwägung ihrer Befugnisse verfügen. Jedem Team wird ein gewisses Maß an Autonomie innerhalb der vereinbarten Grenzen gewährt (wie in den Statuten beschrieben oder mit Zustimmung aller drei Teams). Für jedes der drei Teams gibt es Checks and Balances, um eine einseitige Konsolidierung der Autorität zu vermeiden. Das Finanzteam kann Ausgaben in Frage stellen und bei Bedarf ablehnen. Das Führungsteam verfügt außerdem über Kontrollen und Kontrollen durch das Aufsichtsteam, das jede getroffene Entscheidung in Frage stellen und bei Bedarf ein Treffen der drei Teams einberufen kann, um das Problem zu lösen. Wenn eine solche Sitzung einberufen wird und es nicht zu einer Mehrheitsentscheidung aller Beteiligten kommt, stellt die Mehrheitsentscheidung in jedem Team eine einzige Abstimmung dar und in solchen Angelegenheiten würde eine Abstimmung mit zwei von drei Stimmen entscheiden. Gemäß den Gesetzen von Florida gehören dem Führungsteam zwei Unternehmensbeamte an (ein Präsident und ein Sekretär). Der Präsident oder sein/ihr Bevollmächtigter führt die Tagesordnungen der Führungssitzungen durch und hält das Führungsteam, das Aufsichtsteam und das Finanzteam über relevante Angelegenheiten auf dem Laufenden an die Organisation. Das Finanzteam wird vom Aufsichtsteam überprüft und ausgeglichen, das das Finanzteam mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen kann.

ARTIKEL III. BÜROS UND AGENTUREN

Abschnitt 1. Hauptsitz. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in 845 E. New Haven Avenue, Melbourne, Florida 32901. Das Unternehmen kann weitere Büros und Geschäftssitze an Orten haben, die vom Führungsteam festgelegt werden.

Abschnitt 2. Sitz. Die Adresse des eingetragenen Sitzes dieser Gesellschaft und des Vertreters an dieser Adresse lautet: Arias Bosinger, PLLC, 845 E. New Haven Avenue, Melbourne, Florida 32901.

Abschnitt 3. Registrierter Vertreter. Die Verantwortung des registrierten Vertreters gegenüber diesem Unternehmen beschränkt sich auf Folgendes:

Der registrierte Vertreter wird alle behördlichen Mitteilungen, Mitteilungen oder Rechtsverfahren, die an die Gesellschaft adressiert oder ihr zugestellt werden, an die letzte bekannte Adresse der Gesellschaft senden, per E-Mail versenden oder zur Abholung bereitstellen.

ARTIKEL IV. Zweck, Geltungsbereich und Befugnisse

Abschnitt 1. Zwecke. Ziel des Vereins ist die biblische Bildung für einen gemeinsamen Weg in ein neues Leben. Es richtet sich an Gläubige, die frei an der Gnade Gottes und ihrer Identität in Christus teilhaben. Jeder Gläubige wächst in der einigenden Kraft der Gabe des Heiligen Geistes, indem er zu seiner Zufriedenheit den guten, annehmbaren und vollkommenen Willen Gottes beweist. Gegenseitiger Respekt auf der Grundlage des gemeinsamen Glaubens an Jesus Christus, den alle Gläubigen als Brüder und Schwestern in der Familie Gottes teilen, ermutigt insbesondere jeden Gläubigen als Mitglied, gemäß dem Wort Gottes zu lernen, zu reifen und im Leib Christi zu wirken.

Die Gesellschaft ist ausschließlich für wohltätige, religiöse und Bildungszwecke im Sinne von Section 501 (c) (3) des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung organisiert.

Abschnitt 2. Geltungsbereich. Zur Überwachung werden Checks and Balances in den Teams eingeführt und aufrechterhalten. Für die Kontinuität der biblischen Bildung ist die Stärkung der Führung oder das Mentoring von größter Bedeutung. Daher ist die Einführung neuer Teammitglieder von entscheidender Bedeutung. Die Rechte an geistigem Eigentum verbleiben bei den Personen, die sie beisteuern. Ressourcen für die biblische Bildung werden durch größere Treffen, Öffentlichkeitsarbeit, Führungsweiterbildungskurse und Besuche gemeinsam genutzt. Der Fokus, das Leben des Wortes Gottes auf lokaler Ebene zu unterstützen, wird weiterhin Priorität haben. Die Vernetzung dient der Unterstützung und dem gemeinsamen Nutzen, unterstützt durch eine Website, regelmäßige Treffen, Konferenzen, Kurse, Pfarrbesuche oder andere als angemessen erachtete Aktivitäten.

Abschnitt 3. Befugnisse. Die Gesellschaft hat folgende Befugnisse:

  1. Einen Fonds oder Fonds und persönliches Eigentum zu erhalten und aufrechtzuerhalten sowie das gesamte Einkommen oder einen Teil davon und den Kapitalbetrag für die in Artikel IV Absatz 1 genannten Zwecke zu verwenden und zu verwenden.
  2. Ein oder mehrere Büros zu haben und seine Geschäfte an einem beliebigen Ort im Bundesstaat Florida oder an einem anderen vom Führungsteam festgelegten Ort zu führen und zu betreiben.
  3. Alle im Florida Not for Profit Corporations Act festgelegten Befugnisse zu besitzen und auszuüben. Alles Notwendige, Geeignete und Richtige zu tun, um einen der in Artikel IV Abschnitt I genannten Zwecke zu erfüllen oder eine der Befugnisse zu fördern, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Firmen oder Einzelpersonen; und alle anderen Handlungen oder Handlungen, Dinge oder Dinge, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Zwecken oder Teilen oder Teilen davon stehen oder daraus hervorgehen oder damit verbunden sind, durchzuführen, vorausgesetzt, dies steht nicht im Widerspruch zu den Gesetzen, nach denen diese Gesellschaft organisiert ist.

ARTIKEL V. MITGLIEDSCHAFT

Die Gesellschaft soll keine Mitglieder haben und die Gesellschaft soll kein Kapital haben.

ARTIKEL VI. GOVERNANCE-TEAMS

Abschnitt 1. Einführung. Es gibt drei Governance-Teams: Führungsteam, Aufsichtsteam und Finanzteam.

Abschnitt 2. Qualifikationen. Alle Mitglieder des Governance-Teams müssen natürliche Personen sein. Nur ein Ehegatte eines bestimmten Ehepaares darf in einem der drei Leitungsteams tätig sein. Ein Mitglied muss Interesse an den Zielen und Aktivitäten des Unternehmens zeigen und daran interessiert sein, seine Zeit, seinen Rat, seine Fähigkeiten, seine Energie und seine Unterstützung zur Förderung der Ziele und Aktivitäten des Unternehmens bereitzustellen.

Abschnitt 3. Wahl/Ernennung. Alle Mitglieder des Governance-Teams (Führungsteam, Aufsichtsteam und Finanzteam) haben eine fünfjährige Amtszeit mit der Option, eine dreijährige Amtszeit zu wählen. Die Anzahl der Amtszeiten eines Mitglieds ist unbegrenzt. Für aufeinanderfolgende Amtszeiten ist eine Nominierung und Wiederwahl durch das Governance-Team erforderlich.

Abschnitt 4. Nominierung und Wahl. Wenn eine Position im Governance-Team vakant ist oder eine Amtszeit bald abläuft, benachrichtigt der Präsident alle Mitglieder des Governance-Teams über die Vakanz oder die ablaufende Amtszeit und darüber, ob das scheidende Mitglied des Governance-Teams für eine weitere Amtszeit in Betracht gezogen werden möchte. Das Governance-Team hat vierzehn (14) Tage Zeit, Nominierungen für andere potenzielle Kandidaten einzureichen. Nach Ablauf der Nominierungsfrist wird allen Mitgliedern des Governance-Teams eine Liste aller Kandidaten zur Prüfung zugesandt. Über auslaufende Amtszeiten wird auf der Jahresversammlung abgestimmt. Wenn eine freie Stelle vor der nächsten Jahresversammlung besetzt werden muss, werden das Finanzteam und das Aufsichtsteam zu einer Sitzung des Führungsteams eingeladen, um mögliche Ersatzbesetzungen zu prüfen und zu besprechen. Jedes Mitglied des Governance-Teams hat eine (1) Stimme pro freier Stelle. Für die Ernennung eines Mitglieds in das Governance-Team ist eine Mehrheit von 75 % erforderlich. Wenn bei der ersten Abstimmung der nominierten Kandidaten keine Mehrheit von 75 % erreicht wird, werden die (2) Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl durch Mehrheitsbeschluss des Governance-Teams gewählt und gewählt. Sollte ein ernannter Kandidat ablehnen, wird die Position der Person angeboten, die die zweitgrößte Stimmenzahl erhalten hat. Der Präsident benachrichtigt den Ernennten und bestätigt seine Annahme.

Abschnitt 5. Ernennung von Amtsträgern.

  1. Das Governance-Team ernennt auf der Jahresversammlung die Amtsträger des Führungsteams.
  2. Nach Abschluss der Wahlen zur Jahreshauptversammlung werden das Finanzteam und das Governance-Team zusammenkommen, um Teamvorsitzende zu ernennen. Das Aufsichtsteam leitet den Wahlprozess gemäß Artikel IX, Abschnitt 2 „Aufgaben“.

Abschnitt 6. Fristerfüllung; Rücktritt; Stellenangebote; Entfernung; Abwesenheiten.

  1. Fristerfüllung. Die Fristerfüllung tritt mit der Vertagung der Jahresversammlung in Kraft. Der Beginn einer Amtszeit für neu gewählte oder wiedergewählte Mitglieder beginnt mit der Vertagung der Jahresversammlung, auf der die Wahl stattgefunden hat.
  2. Rücktritt. Jedes Mitglied des Governance-Teams kann jederzeit durch schriftliche oder mündliche Mitteilung zurücktreten. Der Rücktritt wird zu dem darin genannten Zeitpunkt wirksam; und sofern darin nichts anderes angegeben ist, ist die Annahme eines solchen Rücktritts nicht erforderlich, um ihn wirksam zu machen.
  3. Jobs. Jegliche freie Stelle in einem der Governance-Teams aufgrund eines Rücktritts, einer Amtsenthebung, eines Todesfalls oder aus anderen Gründen muss mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Governance-Teams besetzt werden. Ein zur Besetzung einer vakanten Stelle gewähltes Mitglied wird für die noch nicht abgelaufene Amtszeit seines Amtsvorgängers gewählt. Die Amtszeit eines zur Besetzung einer vakanten Stelle gewählten Mitglieds beginnt mit der Wahl.
  4. Abberufung ernannter Mitglieder. Nach schriftlicher Mitteilung kann jedes Mitglied des Governance-Teams ohne Angabe von Gründen durch die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln des gesamten Führungsteams aus dem Amt entfernt werden.
  5. Abwesenheiten. Es ist die Pflicht eines Mitglieds des Governance-Teams, aktiv an geplanten Governance-Sitzungen teilzunehmen und anwesend zu sein, wobei anzuerkennen ist, dass Lebensumstände die Teilnahme von Zeit zu Zeit verhindern können.

ARTIKEL VII. LEADERSHIP TEAM (VORSTAND)

Abschnitt 1. Verantwortlichkeiten und Zahlen; Amtszeiten.

  1. Verantwortlichkeiten und Zahlen. Das Unternehmen wird geleitet, geleitet und kontrolliert, und die Befugnisse des Unternehmens werden dem Führungsteam übertragen und von diesem ausgeübt, das aus mindestens 10 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, die auch das Geschäft beaufsichtigen und leiten oder die Führung veranlassen Angelegenheiten, Aktivitäten und Eigentum.
  2. Amtszeit. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt fünf Jahre, sofern nicht eine dreijährige Amtszeit gewählt wurde. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der aufeinanderfolgenden Amtszeiten, die eine Person absolvieren kann. Wenn die Person nach Ablauf der aktuellen Amtszeit eine weitere Amtszeit absolvieren möchte, kann ihr Name zusammen mit jeder Person berücksichtigt werden, die von einem Mitglied des Governance-Teams für die Besetzung der Amtszeit nominiert wurde.

Abschnitt 2. Offiziere.

  1. Der Präsident fungiert als Chief Officer des Unternehmens und hat die geistige Aufsicht und allgemeine Aufsicht über die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens. Der Präsident oder seine Beauftragten führen die Tagesordnungen der Führungssitzungen durch und halten die Führungs-, Aufsichts- und Finanzteams über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Organisation auf dem Laufenden.
  2. Der Sekretär führt Aufzeichnungen über die Protokolle der Sitzungen des Führungsteams oder lässt diese aufbewahren. sorgt dafür, dass alle Mitteilungen ordnungsgemäß im Einklang mit den Bestimmungen der Satzung und den gesetzlichen Anforderungen erfolgen; und ist Verwalter der Aufzeichnungen der Gesellschaft. Der Sekretär hat das Recht, jemanden zu ernennen, der Mitglied des Führungsteams ist und bei der Protokollführung behilflich ist.
  3. Der Schatzmeister (kein Unternehmensleiter) muss die Finanzunterlagen des Unternehmens aufbewahren oder veranlassen, dass diese aufbewahrt werden, und auf Anfrage einige oder alle Finanzunterlagen für das Finanzteam vorlegen. Der Schatzmeister hat das Recht, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Teammitglieder jemanden zu ernennen, der nicht zum Team gehört, um bei der Führung der Finanzunterlagen des Unternehmens behilflich zu sein.

Abschnitt 3. Befugnisse und Pflichten. Das Führungsteam verfügt über alle Befugnisse und Pflichten, die für die Verwaltung der Angelegenheiten des Unternehmens sowie für die Verwaltung und den Betrieb der Vermögenswerte und Aktivitäten des Unternehmens erforderlich, angemessen oder zweckmäßig sind, und kann alle Handlungen und Dinge tun und durchführen, die nicht verboten sind durch Gesetz, die Satzung oder diese Satzung. Zu diesen Pflichten und Befugnissen der Gesellschaft gehören unter anderem:

  1. Festlegung und Überprüfung von Richtlinien, die das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit regeln.
  2. Sicherstellung ausreichender Ressourcen für den Betrieb des Unternehmens.
  3. Die Finanzunterlagen des Unternehmens aufzubewahren oder deren Aufbewahrung zu veranlassen. Einrichtung und Überwachung angemessener Buchhaltungs- und Finanzverfahren.
  4. Förderung der Ziele und Zwecke des Unternehmens und Bewertung des Unternehmens anhand dieser Ziele und Zwecke.
  5. Überprüfen Sie alle Empfehlungen für Missionarsgeschenke und genehmigen, lehnen Sie ab oder fordern Sie zusätzliche Informationen an, vorbehaltlich der Eingabe durch das Finanzteam.
  6. Führen Sie regelmäßig eine Überprüfung des Unternehmens durch, um festzustellen, ob die vereinbarten Benchmarks erreicht werden.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Satzung ist das Führungsteam nicht befugt, Tätigkeiten im Namen der Gesellschaft auszuführen, die nicht von einer von der Bundeseinkommenssteuer befreiten Organisation gemäß § 501 (c) (3) der Vereinigten Staaten ausgeübt werden dürfen Code für die internen Einnahmen der Staaten.

Abschnitt 4. Entschädigung. Alle Mitglieder des Führungsteams sind entschädigungslos tätig, es sei denn, sie erhalten einen angemessenen Vorschuss oder eine Erstattung der Kosten, die ihnen bei der Ausübung ihrer Pflichten entstehen.

ARTIKEL VIII. SITZUNGEN DES LEADERSHIP-TEAMS

Abschnitt 1. Treffpunkt. Die regulären oder Sondersitzungen des Teams finden am Hauptsitz des Unternehmens oder an einem anderen Ort statt, den das Team von Zeit zu Zeit, auch virtuell, bestimmen kann.

Abschnitt 2. Jahresversammlung. Die jährliche Sitzung des Governance-Teams findet an einem Tag im November eines jeden Jahres in Florida statt, es sei denn, das Führungsteam legt per Beschluss einen anderen Zeitpunkt fest.

Abschnitt 3. Regelmäßig Meetings. Zusätzlich zur jährlichen Sitzung finden regelmäßige Sitzungen des Teams mindestens acht (8) Mal pro Jahr oder in kürzeren Abständen statt, je nach Festlegung durch das Führungsteam oder den Präsidenten.

Abschnitt 4. Einberufung von Sitzungen. Eine Mitteilung über jedes Treffen des Teams wird von einem der Amtsträger entsprechend der oben beschriebenen Art des Treffens elektronisch verschickt. In der Mitteilung werden der Zweck des Treffens sowie die Zeit und der Ort angegeben, an dem es stattfinden soll, einschließlich der Anweisungen für die Einwahl oder Videoanrufe, wenn ein Treffen auf elektronischem Wege stattfindet. Für diese Sitzung und deren Vertagung reicht eine solche Mitteilung aus.

Abschnitt 5. Beschlussfähigkeit und Abstimmung.

  1. Zur Bildung eines Quorums (definiert als insgesamt mindestens sechs (6) Mitglieder) muss die Mehrheit der Mitglieder des Führungsteams persönlich oder auf elektronischem Weg bei einer Sitzung anwesend sein. Damit das Führungsteam beschlussfähig ist, ist ein Quorum erforderlich Geschäfte führen. Sofern in dieser Satzung nicht an anderer Stelle festgelegt, werden Entscheidungen des Führungsteams mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder getroffen, die persönlich oder auf elektronischem Wege bei einer Sitzung anwesend sind, nachdem ein Quorum festgestellt wurde.
  2. Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt, bei einer Sitzung des Führungsteams über jeden vorgelegten Vorschlag abzustimmen. Die Stimme jedes Mitglieds wird gleich gewichtet. Unter mildernden Umständen kann ein Mitglied durch eine schriftliche Vollmacht abstimmen.

Abschnitt 6. Mehrheitsaktion als Aktion des Führungsteams. Sofern nicht die Satzung, diese Satzung oder gesetzliche Bestimmungen einen höheren oder niedrigeren Prozentsatz oder andere Abstimmungsregeln für die Genehmigung einer Angelegenheit vorschreiben, gilt jede Handlung oder Entscheidung, die mit Mehrheitsbeschluss des anwesenden Führungsteams in einer ordnungsgemäß abgehaltenen Sitzung getroffen oder getroffen wird Die Beschlussfähigkeit einer Sitzung, bei der die Beschlussfähigkeit gegeben ist, obliegt dem Leitungsteam.

Abschnitt 7. Vorsitzender. Es wird keinen designierten Vorsitzenden des Führungsteams geben. Stattdessen fungiert der Präsident oder sein Beauftragter als Leiter und leitet die Sitzungen.

Der Präsident ist in Zusammenarbeit mit dem Sekretär dafür verantwortlich, die Benachrichtigungen für die nächste Sitzung des Führungsteams zu versenden und die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu entwickeln und zu verteilen. Der Präsident ist auch für die Leitung des Ablaufs und die Aufrechterhaltung der Reihenfolge der Sitzung verantwortlich.

Abschnitt 8. Durchführung von Sitzungen. Den Vorsitz bei den Teamsitzungen führt der Präsident oder, in seiner Abwesenheit, ein vom Präsidenten ausgewähltes Mitglied des Führungsteams, das für die jeweilige Sitzung als Vorsitzender fungiert. Der Sekretär des Unternehmens fungiert als Sekretär aller Sitzungen des Führungsteams. Im Falle seiner Abwesenheit ernennt der Präsident eine andere Person zum Sekretär der Versammlung.

Abschnitt 9. Treffen. Sitzungen des Führungsteams stehen allen Mitgliedern des Governance-Teams offen, es sei denn, die Sitzung erfordert eine Sitzung der Geschäftsführung, die dann nur auf Einladung stattfindet. Mitglieder des Governance-Teams können an jeder jährlichen, regulären oder außerordentlichen Sitzung des Führungsteams über ein Konferenztelefon oder eine ähnliche Kommunikationsausrüstung teilnehmen, über die sich alle an der Sitzung teilnehmenden Personen gleichzeitig hören können. Als solche Teilnahme gilt die persönliche Anwesenheit bei der Sitzung.

ARTIKEL IX. ÜBERSICHT TEAM

Abschnitt 1. Allgemeines. Das Aufsichtsteam besteht zunächst aus mindestens drei (3) Mitgliedern. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt fünf Jahre mit der Möglichkeit, drei Jahre zu wählen.

Abschnitt 2. Pflichten. Das Aufsichtsteam ist befugt, entweder vom Führungsteam, vom Finanzteam oder von beiden zu verlangen, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens eine Sitzung abhalten, die auf der Dringlichkeit der Angelegenheit basiert, um alle Probleme zur Sprache zu bringen, die das Aufsichtsteam in gutem Glauben für angemessen hält angesprochen. Das Aufsichtsteam stimmt auch über alle Angelegenheiten ab, bei denen das Führungsteam eine Stimmengleichheit hat, wobei die Entscheidung des Aufsichtsteams bindend ist und die Stimmengleichheit aufhebt. Das Aufsichtsteam leitet den Wahlprozess des Governance-Teams. Das Aufsichtsteam muss die Vertraulichkeit der Abstimmungen durch schriftliche Abstimmung oder andere Mittel sicherstellen, die eine solche Zusicherung bieten können.

ARTIKEL X. FINANZTEAM

Abschnitt 1. Allgemeines. Das Finanzteam besteht aus drei (3) Mitgliedern. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt fünf Jahre mit der Möglichkeit, drei Jahre zu wählen.

Abschnitt 2. Pflichten. Der vom Governance-Team ernannte Schatzmeister ist für die Verwahrung der Unternehmensgelder zuständig und wird vom Finanzteam überwacht. Das Finanzteam arbeitet mit dem Schatzmeister zusammen, um vollständige und genaue Konten über Einnahmen und Auszahlungen zu führen bzw. deren Führung zu verlangen, und hinterlegt alle Unternehmensgelder und anderen Wertgegenstände im Namen und auf Gutschrift der Gesellschaft in der Kasse bzw. hinterlegt sie bzw. verlangt deren Hinterlegung Depotbank oder Depotbanken der Gesellschaft und legen dem Führungsteam auf Anfrage einen Bericht über die Transaktionen und die Finanzlage der Gesellschaft vor. Das Führungsteam legt dem Finanzteam halbjährlich einen Budgetvorschlag zur Prüfung vor. Das Finanzteam überprüft das Budget, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Ausgaben die Mission des Unternehmens fördern, und genehmigt das Budget oder übermittelt dem Führungsteam Änderungen. Wenn das Führungsteam nach eigenem Ermessen feststellt, dass Gelder für einen bestimmten Zweck außerhalb des Budgets oder zusätzlich zum Halbjahresbudget benötigt werden, legt das Führungsteam dem Finanzteam den Verwendungszweck der Gelder vor. Die Genehmigung oder Ablehnung dieser Mittel liegt im alleinigen Ermessen des Finanzteams. Das Finanzteam überwacht die Erstellung eines Jahresberichts über die Angelegenheiten des Unternehmens für das vorangegangene Geschäftsjahr und legt ihn allen Governance-Teams bei jeder Jahresversammlung vor. Das Finanzteam, zu dem auch ein externer Buchhalter gehören kann, prüft die Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens nach eigenem Ermessen, jedoch nicht seltener als alle drei Jahre.

ARTIKEL XI. UNTERSTÜTZUNGSTEAMS

Abschnitt 1. Allgemeines. Das Führungsteam kann mit der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder ein (1) oder mehrere Unterstützungsteams benennen und ernennen. Darüber hinaus hat der Präsident das Recht, eigenständig Mitglieder eines Unterstützungsteams zu ernennen. Alle Entscheidungen und Maßnahmen eines Supportteams unterliegen der Überprüfung durch das Führungsteam. Die Benennung und Ernennung solcher Unterstützungsteams und die Übertragung von Befugnissen an diese unterstützen das Führungsteam oder ein einzelnes Mitglied nicht von der ihm gesetzlich auferlegten Verantwortung. Wenn eine solche Delegation von Befugnissen des Führungsteams oder des Präsidenten wie hierin vorgesehen erfolgt, gelten alle Verweise auf das Führungsteam, die in dieser Satzung, der Satzung, dem Florida Nonprofit Corporation Act oder anderen anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf das Führungsteam enthalten sind Die auf diese Weise übertragenen Befugnisse beziehen sich auf solche Unterstützungsteams.

ARTIKEL XII. ENTSCHÄDIGUNG

Die Gesellschaft stellt jedes Mitglied des Führungsteams, des Aufsichtsteams, des Finanzteams, eines Komiteemitglieds oder eines ehemaligen Teams oder Komiteemitglieds der Gesellschaft von allen Kosten frei, die ihm im Zusammenhang mit der Verteidigung einer Handlung tatsächlich und zumutbar entstanden sind. Zivil- oder strafrechtliche Klage oder Verfahren, in denen er oder sie aufgrund seiner oder ihrer Zugehörigkeit zu einem Team- oder Komiteemitglied zu einer Partei gemacht wird, außer in Bezug auf Angelegenheiten, in denen er in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren verurteilt wird haftet für Fahrlässigkeit oder Verschulden bei der Erfüllung der Pflicht. Eine solche Entschädigung schließt keine andere Entschädigung aus, die in der Satzung oder einer Satzung durch Beschluss oder auf andere Weise vorgesehen ist. Die Gesellschaft ist befugt, zum Zweck einer solchen Entschädigung eine Versicherung oder ein anderes ähnliches Gerät abzuschließen.

ARTIKEL XIII. STEUERVERWALTUNG

Abschnitt 1. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft richtet sich nach dem Kalenderjahr.

Abschnitt 2. Bücher und Konten. Das Unternehmen führt korrekte und vollständige Bücher und Buchhaltungsunterlagen und führt Protokolle über die Verfahren des Führungsteams und aller Ausschüsse, die über die Befugnisse des Führungsteams verfügen. Alle diese Bücher und Aufzeichnungen werden am Hauptsitz des Unternehmens aufbewahrt, sofern das Führungsteam nicht durch Beschluss etwas anderes bestimmt, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Anforderungen. Alle Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens können von jedem Mitglied des Governance-Teams zu jedem angemessenen Zeitpunkt zu jedem angemessenen Zweck eingesehen werden.

Abschnitt 3. Schecks und Bestätigungen. Alle Schecks und Wechsel über die Gelder oder Kredite des Unternehmens in einem seiner Depots müssen von den vom Führungsteam ernannten Personen unterzeichnet werden. Alle Schecks, Wechsel, Wechselforderungen, Handelsakzepte, Wechsel und andere Schuldbeweise, die an das Unternehmen zu zahlen sind, müssen zum Zweck der Einzahlung, Diskontierung oder des Inkassos von den vom Führungsteam ernannten Personen oder auf eine andere Art und Weise bestätigt werden wird von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Führungsteams festgelegt. Das Führungsteam kann unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von Faksimile-Signaturen für jeden der oben genannten Zwecke vorsehen.

Abschnitt 4. Ausführung von Instrumenten. Das Führungsteam benennt das Teammitglied, das befugt ist, im Namen und im Namen des Unternehmens Verträge, Schuldverschreibungen, Schuldscheine oder andere Verpflichtungen oder Schuldnachweise, Vollmachten oder andere Dokumente auszuführen, die die Unterschrift eines leitenden Angestellten erfordern der Gesellschaft, es sei denn, die Unterzeichnung und Ausführung wird vom Führungsteam ausdrücklich an einen anderen leitenden Angestellten oder Vertreter der Gesellschaft delegiert. Ohne entsprechende Genehmigung hat kein leitender Angestellter, Vertreter oder Mitarbeiter die Befugnis oder Befugnis, das Unternehmen in irgendeiner Weise zu binden, seinen Kredit zu verpfänden oder es für irgendeinen Zweck oder Betrag haftbar zu machen.

Abschnitt 5. Verbot von Krediten. Die Gesellschaft darf keinem leitenden Angestellten oder Direktor der Gesellschaft Kredite gewähren.

Abschnitt 6. Darlehen. Das Unternehmen darf kein Geld von Finanzinstituten oder anderen Unternehmen leihen. Alle Ausgaben müssen aus dem Umlaufvermögen getätigt werden, mit der Ausnahme, dass eine Kreditkarte für Unternehmensgeschäfte verwendet werden kann, wenn ausreichend Umlaufvermögen zur Deckung der Ausgaben vorhanden ist.

Abschnitt 7. Immobilien und Fahrzeuge. Der Gesellschaft ist der Erwerb von Immobilien oder Kraftfahrzeugen jeglicher Art untersagt; Allerdings verbietet nichts hierin der Gesellschaft, Immobilien oder Kraftfahrzeuge zu leasen.

ARTIKEL XIV. GIVING

Normen9. Korinther 7:XNUMX: „Jeder Mensch, wie er es sich in seinem Herzen vorgenommen hat, so gebe er; nicht widerwillig oder aus Notwendigkeit: denn Gott liebt einen fröhlichen Geber.“

Diese Schriftstelle ist die Grundlage der Lehre der Korporation über das Geben. Lokale Gruppen sammeln keine Teilnehmerspenden, um sie direkt an das Unternehmen zu senden. Lokale Gruppen können die Teilnehmer anweisen, wie sie direkt an das Unternehmen spenden können.

ARTIKEL XV. MENTORING- UND MISSIONSPROGRAMME

Abschnitt 1. Mentoring-Programm. OIKEOS-Mentoring-Programme (z. B. Führungskräftebereicherung, Ministerbesuche usw.) sind so konzipiert, dass sie dem in aufgeführten Muster folgen 2. Timotheus 2: "Und was du von vielen Zeugen von mir gehört hast, das verpflichtest du auch den Gläubigen, die auch andere lehren können." Die Teilnehmer erbieten sich freiwillig, durch persönliche Interaktion in verschiedenen Umgebungen mit verschiedenen und qualifizierten Führungskräften, die jeden Einzelnen anweisen und anleiten, sich persönlich zu entwickeln, um sicher zu sein, andere zu unterweisen und ihnen zu dienen, eine biblische Betreuung zu erhalten (auf Wortbasis).

Abschnitt 2. Missionsprogramm. Die Missionsprogramme von OIKEOS sind so konzipiert, dass sie dem ursprünglich von Jesus Christus gegebenen Auftrag folgen Apostelgeschichte 1: 8: Aber ihr werdet Macht erhalten, nachdem der Heilige Geist über euch gekommen ist; und ihr werdet mir sowohl in Jerusalem als auch in ganz Judäa und in Samaria und bis zum äußersten Teil der Erde Zeugen sein. Die willigen Teilnehmer werden als Zeugen für einen bestimmten Zeitraum beauftragt, Anstrengungen und Ressourcen in den Vordergrund zu rücken, um andere einzubeziehen, indem sie die frohe Botschaft von der Gnade Gottes in Christus Jesus weitergeben und lehren.

ARTIKEL XVI. GEISTIGEN EIGENTUMS

Jegliches geistige Eigentum der Teilnehmer (einschließlich der Mitglieder des Governance-Teams) bleibt Eigentum des Produzenten ("Schöpfers") des Werks und nicht des Unternehmens.

ARTIKEL XVII. IRC 501 (c) (3) STEUERBEFREIUNGSBESTIMMUNGEN

Abschnitt 1. Einschränkungen der Aktivitäten. Kein wesentlicher Teil der Aktivitäten dieser Gesellschaft darf in der Ausübung von Propaganda oder dem Versuch auf andere Weise bestehen, die Gesetzgebung zu beeinflussen [sofern in Abschnitt 501 (h) des Internal Revenue Code nichts anderes vorgesehen ist], und diese Gesellschaft darf sich nicht daran beteiligen oder sich an politischen Kampagnen im Namen oder gegen einen Kandidaten für ein öffentliches Amt zu beteiligen (einschließlich der Veröffentlichung oder Verbreitung von Erklärungen). Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Satzung darf diese Gesellschaft keine Tätigkeiten ausüben, die nicht (a) von einer Körperschaft ausgeübt werden dürfen, die gemäß 501 (c)(3) des Internal Revenue Code von der Bundeseinkommensteuer befreit ist, oder (b ) von einer Körperschaft, deren Beiträge gemäß Abschnitt 170(c)(2) des Internal Revenue Code abzugsfähig sind.

Abschnitt 2. Verbot der Privatversicherung. Kein Teil der Bruttoeinnahmen dieses Unternehmens darf seinen drei Führungsteams, leitenden Angestellten oder anderen Privatpersonen zugutekommen oder an diese verteilt werden, mit der Ausnahme, dass das Unternehmen berechtigt und befugt ist, eine angemessene Vergütung für erbrachte Dienstleistungen zu zahlen Zahlungen und Ausschüttungen zur Förderung der Zwecke dieser Gesellschaft leisten.

ARTIKEL XVIII. Auflösung

Abschnitt 1. Verfahren. Die Gesellschaft wird gemäß den im Florida Not for Profit Corporations Act beschriebenen Verfahren aufgelöst.

Abschnitt 2. Verteilung des Vermögens. Nachdem die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen oder für Rückstellungen gesorgt wurden, werden die verbleibenden Vermögenswerte der Gesellschaft veräußert, um einen oder mehrere der steuerfreien Zwecke der Gesellschaft zu ermöglichen. Vermögenswerte werden für einen oder mehrere steuerbefreite Zwecke im Sinne von Abschnitt 501 (c)(3) des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung verteilt. Alle nicht veräußerten Vermögenswerte werden von einem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem sich der Hauptsitz der Gesellschaft befindet, ausschließlich für diese Zwecke oder an eine oder mehrere Organisationen veräußert, die für diese Zwecke gegründet und betrieben werden.

ARTIKEL XIX. ÄNDERUNG DER BYLAWS

Abschnitt 1. Änderung. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, können diese Satzung oder einzelne davon durch die Zustimmung von mindestens 75 % jedes Führungsteams geändert, ergänzt oder aufgehoben werden und neue Satzungen angenommen werden.

ARTIKEL XX. KONSTRUKTION UND BEDINGUNGEN

Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Satzung und den Statuten dieser Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Statuten. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Satzung aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und Teile dieser Satzung davon unberührt. Alle Verweise in dieser Satzung auf die Satzung beziehen sich auf die Satzung dieser Gesellschaft, die beim Sekretär dieses Staates hinterlegt wurde und zur Feststellung der rechtlichen Existenz dieser Gesellschaft verwendet wird. Alle Verweise in dieser Satzung auf einen Abschnitt oder Abschnitte des Internal Revenue Code beziehen sich auf diejenigen Abschnitte des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung oder auf entsprechende Bestimmungen eines künftigen Bundessteuergesetzes.

ARTIKEL XXI. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Die Überschriften in diesen Statuten dienen lediglich der Übersichtlichkeit und der Bezugnahme und sollen in keiner Weise die Bedeutung einer Bestimmung hiervon definieren, einschränken oder ergänzen.

Diese Satzung wurde ursprünglich am 2018. August 2019 vom Führungsteam auf einer geplanten Sitzung angenommen. Sie wurden am vierten Augusttag 2020 durch einstimmigen Beschluss jedes der drei Governance-Teams geändert. Sie wurden am zwanzigsten Januar 2022 durch Mehrheitsbeschluss des Führungsteams und der Vertreter der beiden anderen Governance-Teams erneut geändert. Sie wurden am achten Tag des August 2023 durch Mehrheitsbeschluss des Führungsteams bei einer geplanten Sitzung geändert. Sie wurden am vierten Novembertag XNUMX von der Mehrheit des Governance-Teams geändert.

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Präsident

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Sekretärin