Statuten

SATZUNG des OIKEOS Christian Network (8)

(A 501 (c) (3) Gemeinnützige und gemeinnützige Organisation)

ARTIKEL I. NAME

Der Name dieser Organisation lautet: OIKEOS Christian Network (im Folgenden als "Unternehmen" bezeichnet).

ARTIKEL II. PRÄAMBEL

Die Führung des Unternehmens besteht aus 3 Teams – Führungsteam, Aufsichtsteam und Finanzteam. Diese 3 Teams bilden zusammen, nicht ausschließlich, die Führung des Unternehmens. Die Governance der Corporation unterscheidet sich von der lokalen Autonomie einer Gemeinschaft oder lokalen Gruppe im Netzwerk. Die Corporate Governance basiert auf dem Prinzip, dass Entscheidungsteams über gegenseitige Kontrolle verfügen. Jedem Team wird ein gewisses Maß an Autonomie innerhalb vereinbarter Grenzen eingeräumt (wie in den Statuten beschrieben oder durch Zustimmung aller 3 Teams). Checks and Balances sind für jedes der drei Teams vorhanden, um eine einseitige Konsolidierung der Autorität zu vermeiden. Das Finanzteam kann Ausgaben in Frage stellen und gegebenenfalls ablehnen. Das Führungsteam hat auch Checks and Balances vom Aufsichtsteam, das jede getroffene Entscheidung in Frage stellen und gegebenenfalls ein Treffen der drei Teams einberufen kann, um das Problem zu lösen. Wenn eine solche Versammlung einberufen wird und nicht zu einer Mehrheitsentscheidung aller Beteiligten führt, stellt eine Mehrheitsabstimmung in jedem Team eine einzige Abstimmung dar, und in solchen Angelegenheiten würde eine 3 von 2 Stimme die Angelegenheit entscheiden. Innerhalb des Führungsteams gibt es 3 Offiziere (Mitglieder des Führungsteams), die den täglichen Betrieb koordinieren und die Richtung der Organisation lenken, gegebenenfalls mit Anwälten aller drei Teams. Mit Ausnahme der Stimmabgabe für die Ernennung des Governance-Teams hat das Executive Team kein Stimmrecht bei Meetings des Leadership-Teams. Die stimmberechtigten Mitglieder des Führungsteams können das Führungsteam mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen. Der Präsident oder sein/ihr Beauftragter führt die Tagesordnungen der Führungssitzungen durch und hält das Führungsteam, das Aufsichtsteam und das Finanzteam über Angelegenheiten, die die Organisation betreffen, auf dem Laufenden. Das Finanzteam wird vom Aufsichtsteam überprüft und ausgeglichen, das das Finanzteam mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen kann.

ARTIKEL III. BÜROS UND AGENTUREN

Abschnitt 1. Hauptsitz. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in 845 E. New Haven Avenue, Melbourne, Florida 32901. Das Unternehmen kann an den vom Führungsteam festgelegten Orten andere Büros und Geschäftssitze haben.

Abschnitt 2. Sitz der Gesellschaft. Die Adresse des eingetragenen Sitzes dieser Gesellschaft und des Vertreters unter dieser Adresse lautet: Arias Bosinger, PLLC, 845 E. New Haven Avenue, Melbourne, Florida 32901.

Abschnitt 3. Registrierter Vertreter. Die Verantwortung des registrierten Vertreters für dieses Unternehmen ist auf Folgendes beschränkt:

Der registrierte Vertreter wird alle behördlichen Mitteilungen, Mitteilungen oder Rechtsverfahren, die an die Gesellschaft adressiert oder ihr zugestellt werden, an die letzte bekannte Adresse der Gesellschaft senden, per E-Mail versenden oder zur Abholung bereitstellen.

ARTIKEL IV. Zweck, Geltungsbereich und Befugnisse

Abschnitt 1. Zwecke. Biblische Erziehung für einen gemeinsamen Spaziergang in der Neuheit des Lebens ist der Zweck der Organisation. Es ist für Gläubige, die frei an der Gnade Gottes und ihrer Identität in Christus teilhaben. Jeder Gläubige wächst in der vereinigenden Kraft der Gabe des Heiligen Geistes, indem er zu seiner Zufriedenheit den guten, akzeptablen und vollkommenen Willen Gottes beweist. Der gegenseitige Respekt, der auf dem gemeinsamen Glauben Jesu Christi beruht, den alle Gläubigen als Brüder und Schwestern in der Familie Gottes teilen, ermutigt insbesondere jeden Gläubigen, gemäß dem Wort Gottes im Leib Christi zu lernen, zu reifen und zu wirken.

Die Gesellschaft ist ausschließlich für wohltätige, religiöse und Bildungszwecke im Sinne von Section 501 (c) (3) des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung organisiert.

Abschnitt 2. Geltungsbereich. Das Unternehmen ist verpflichtet, sich selbst alle drei Jahre zu überprüfen, um den Wert und den Nutzen für diejenigen zu bestimmen, denen es dient, und ob es fortgesetzt werden soll. Checks and Balances in den Teams werden zur Überwachung eingeführt und aufrechterhalten. Die Bereicherung von Leitern oder Mentoring ist für die Kontinuität der biblischen Bildung von größter Bedeutung, daher ist die Einführung neuer Teammitglieder unerlässlich. Die Rechte an geistigem Eigentum verbleiben bei den Personen, die sie beitragen. Ressourcen werden für die biblische Bildung durch größere Treffen, Öffentlichkeitsarbeit, Kurse zur Bereicherung von Leitern und Besuche geteilt. Der Fokus darauf, das Leben des Wortes auf lokaler Ebene zu unterstützen, wird als Priorität beibehalten. Networking dient der Unterstützung und dem gemeinsamen Nutzen, unterstützt durch Websites, regelmäßige Treffen, Konferenzen, Kurse, Dienstbesuche oder andere Aktivitäten, die als angemessen erachtet werden.

Abschnitt 3. Befugnisse. Die Gesellschaft hat folgende Befugnisse:

  1. Einen Fonds oder Fonds und persönliches Eigentum zu erhalten und aufrechtzuerhalten sowie das gesamte Einkommen oder einen Teil davon und den Kapitalbetrag für die in Artikel IV Absatz 1 genannten Zwecke zu verwenden und zu verwenden.
  2. Ein oder mehrere Büros zu haben und seine Geschäfte an einem beliebigen Ort im Bundesstaat Florida oder an einem anderen vom Führungsteam festgelegten Ort zu führen und zu betreiben.
  3. Alle im Florida Not for Profit Corporations Act festgelegten Befugnisse zu besitzen und auszuüben. Alles Notwendige, Geeignete und Richtige zu tun, um einen der in Artikel IV Abschnitt I genannten Zwecke zu erfüllen oder eine der Befugnisse zu fördern, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Firmen oder Einzelpersonen; und alle anderen Handlungen oder Handlungen, Dinge oder Dinge, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Zwecken oder Teilen oder Teilen davon stehen oder daraus hervorgehen oder damit verbunden sind, durchzuführen, vorausgesetzt, dies steht nicht im Widerspruch zu den Gesetzen, nach denen diese Gesellschaft organisiert ist.

ARTIKEL V. MITGLIEDSCHAFT

Die Gesellschaft soll keine Mitglieder haben und die Gesellschaft soll kein Kapital haben.

ARTIKEL VI. GOVERNANCE-TEAMS

Abschnitt 1. Einführung. Es gibt drei Governance-Teams: Führungsteam, Aufsichtsteam und Finanzteam.

Abschnitt 2. Qualifikationen. Alle Mitglieder des Governance-Teams müssen natürliche Personen sein. Nur ein Ehepartner eines bestimmten Ehepaars kann in einem der drei Governance-Teams tätig sein. Zu einem späteren Zeitpunkt im Wachstum der Organisation kann das Führungsteam bestimmen, dass nur ein Ehepartner eines bestimmten Ehepaars in einem der drei Führungsteams dienen darf und nicht nur für irgendjemanden. Ein Mitglied muss ein Interesse an den Zwecken und Aktivitäten der Corporation zeigen und daran interessiert sein, seine Zeit, seinen Rat, seine Fähigkeiten, seine Energie und seine Unterstützung zur Förderung der Corporation und ihrer Zwecke und Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.

Abschnitt 3. Wahl/Ernennung. Wird nachstehend beschrieben.

Abschnitt 4. Rücktritt; Stellenangebote; Entfernung; Abwesenheiten.

  1. Jedes Mitglied des Governance-Teams kann jederzeit schriftlich oder mündlich kündigen. Der Rücktritt wird zu dem darin festgelegten Zeitpunkt wirksam; und sofern darin nicht anders angegeben, ist die Annahme eines solchen Rücktritts nicht erforderlich, um ihn wirksam zu machen.
  2. Jegliche Vakanz, die in einem der Führungsteams aufgrund eines vorübergehenden Rücktritts, einer Abberufung, des Todes oder auf andere Weise auftritt, muss mit der Mehrheit der stimmberechtigten (nicht entschädigten) Mitglieder des Führungsteams besetzt werden. Ein zur Besetzung einer Stelle gewähltes Mitglied wird für die noch nicht abgelaufene Amtszeit seines Vorgängers gewählt. Die Amtszeit eines zur Besetzung einer Stelle gewählten Mitglieds beginnt mit der Wahl.
  3. Abberufung von ernannten Mitgliedern.Wenn aus der Mitteilung hervorgeht, dass der Zweck einer Sitzung darin besteht, die Abberufung eines Governance-Teammitglieds zu erwägen, kann bei einer Sitzung des Führungsteams der Gesellschaft jedes Governance-Teammitglied ohne Angabe von Gründen durch die Abstimmung von am abberufen werden mindestens zwei Drittel des gesamten Führungsteams.
  4. Es obliegt einem Mitglied des Governance-Teams, aktiv an geplanten Governance-Meetings teilzunehmen und anwesend zu sein, mit dem Verständnis, dass die Lebensumstände die Teilnahme von Zeit zu Zeit verhindern können. Es obliegt auch einem Mitglied des Governance-Teams, das es schwierig findet, Governance-Meetings in mindestens 65 % der Meetings in einem bestimmten Zeitraum von 12 Monaten unterzubringen, sich an den Präsidenten oder andere Mitglieder des Governance-Teams zu wenden, um die Situation und/oder Bedürfnisse zu besprechen und die bestmögliche Lösung für den Einzelnen und die Teammitglieder als Ganzes zu ermitteln.

ARTIKEL VII. LEADERSHIP TEAM (VORSTAND)

Abschnitt 1. Nummern und Amtszeiten. Die Geschäftsangelegenheiten, Aktivitäten und das Eigentum des Unternehmens werden geleitet, regiert und kontrolliert, und die Befugnisse des Unternehmens werden dem Führungsteam („Team“) übertragen und von diesem ausgeübt, das aus sieben stimmberechtigten (7) Mitgliedern besteht und fünf (5) nicht stimmberechtigte Mitglieder (im Folgenden als Führungsteam bezeichnet), die durch Mehrheitsbeschluss aller stimmberechtigten Mitglieder der Governance-Teams (Führungsteam, Aufsichtsteam und Finanzteam, wie im Folgenden beschrieben) gewählt werden. Keine Verringerung der Zahl darf die Amtszeit eines amtierenden Mitglieds verkürzen. Nach der ersten Amtszeit der ursprünglich ernannten Mitglieder haben alle Mitglieder eine Amtszeit von fünf Jahren. Das ursprünglich ernannte Führungsteam besteht aus zwei stimmberechtigten Mitgliedern, die für ein Jahr, zwei stimmberechtigten Mitgliedern für drei Jahre und drei stimmberechtigten Mitgliedern für fünf Jahre. Danach findet eine Wahl statt, um die Sitze der stimmberechtigten Mitglieder zu besetzen, deren Amtszeit abläuft. Ein Mitglied des Führungsteams darf maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolvieren, danach muss es für mindestens ein (1) Jahr pausieren. Das Exekutivteam koordiniert den täglichen Betrieb und leitet die Richtung der Organisation mit den Anwälten aller drei Teams, soweit angemessen. Sie haben kein Stimmrecht bei Sitzungen des Führungsteams, mit Ausnahme von Entscheidungen in Bezug auf die Besetzung freier Stellen in einem der drei Governance-Teams, die Ernennung von Mitgliedern des Finanzausschusses und des Aufsichtsteams sowie die Einstellung von Personal für das Unternehmen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Führungsteams können das Führungsteam mit fünf Stimmen überstimmen. Der Präsident oder der/die Beauftragte(n) führt die Tagesordnungen von Führungssitzungen durch und hält die Führungs-, Aufsichts- und Finanzteams über Angelegenheiten der Organisation auf dem Laufenden. Die Mitglieder des Führungsteams werden jährlich bewertet und können ihren Dienst mit Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Führungsteams, des Aufsichtsteams und des Finanzteams fortsetzen. Wenn ein bestimmtes Mitglied des Führungsteams nicht von der Mehrheit der Governance-Teams für ein weiteres Jahr genehmigt wird, wählt das Governance-Team einen Ersatz-Officer. Um einen Einblick in die Funktionsweise des Führungsteams zu geben, eine neue Perspektive zu bieten und das Verständnis dafür zu erweitern, wie die stimmberechtigten Mitglieder des Führungsteams funktionieren, kann ein Mitglied des Führungsteams Positionen mit einem Mitglied des Führungsteams tauschen gegen a angegebenen Zeitraum. Jeder übernimmt alle Verantwortlichkeiten und Befugnisse des Teammitglieds, mit dem er die Plätze tauscht. Das Führungsteam (alle 12) wählt die Teammitglieder aus, die die Plätze tauschen, und legt die Dauer des Tauschs fest. Nach der Auswahl bedarf es einer Mehrheitsentscheidung der sieben stimmberechtigten Mitglieder des Führungsteams.

Abschnitt 2. Führungsteam.

  1. Der Präsident fungiert als Chief Officer des Unternehmens und hat die geistige Aufsicht und allgemeine Aufsicht über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens, führt alle Teambesprechungen durch und hält alle Teams über den Fortschritt und die Angelegenheiten des Unternehmens auf dem Laufenden.
  2. Der / die Vizepräsident (en) hat / haben die Befugnisse und Aufgaben, die vom Präsidenten vorgeschrieben sind oder in seiner Abwesenheit in seinem Namen handeln und vom Präsidenten delegiert werden.
  3. Der Sekretär führt die Protokolle der Sitzungen des Führungsteams, die zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden, oder lässt sie in Aufzeichnungen aufbewahren. sorgt dafür, dass alle Mitteilungen ordnungsgemäß gemäß den Bestimmungen der Satzung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen; und ist Verwalter der Aufzeichnungen der Gesellschaft. Der Sekretär hat das Recht, jemanden zu ernennen, der nicht Teil des Teams ist, um bei der Protokollierung behilflich zu sein, vorbehaltlich der Genehmigung durch die anderen Teammitglieder.
  4. Der Schatzmeister muss die Finanzunterlagen der Gesellschaft aufbewahren oder veranlassen und auf Anfrage dem Finanzteam einige oder alle Finanzunterlagen vorlegen. Der Schatzmeister hat das Recht, jemanden zu ernennen, der nicht Teil des Teams ist, um bei der Führung der Finanzunterlagen des Unternehmens behilflich zu sein, vorbehaltlich der Genehmigung durch die anderen Teammitglieder.

Abschnitt 3. Befugnisse und Pflichten. Das Team verfügt über alle Befugnisse und Pflichten, die für die Verwaltung der Angelegenheiten des Unternehmens und für die Verwaltung und den Betrieb der Vermögenswerte und Aktivitäten des Unternehmens erforderlich, angemessen oder zweckmäßig sind, und kann alle Handlungen und Dinge ausführen, die nicht durch verboten sind Gesetz, die Satzung oder diese Statuten. Diese Aufgaben und Befugnisse der Gesellschaft umfassen unter anderem:

  1. Festlegung und Überprüfung von Richtlinien, die das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit regeln.
  2. Sicherstellung angemessener Ressourcen für den Betrieb des Unternehmens.
  3. Einrichtung und Überwachung angemessener Buchhaltungs- und Finanzverfahren.
  4. Förderung der Ziele und Zwecke des Unternehmens und Bewertung des Unternehmens anhand dieser Ziele und Zwecke.
  5. Ernennung von Vorstandsmitgliedern im Namen des Unternehmens; und Festlegung von Benchmarks, die das Unternehmen erreichen soll.
  6. Überprüfen Sie alle vom Führungsteam eingereichten Empfehlungen für Missionarsgeschenke und genehmigen, verweigern oder fordern Sie zusätzliche Informationen an, vorbehaltlich der Eingabe durch das Finanzteam.
  7. Führen Sie regelmäßig eine Überprüfung des Unternehmens durch, um festzustellen, ob die festgelegten Benchmarks erreicht werden, und besprechen Sie, ob das Unternehmen fortgeführt werden soll. Die Benchmarks sind mindestens fünf (5) klare Hinweise auf positive Ergebnisse, die von jedem der drei Governance-Teams identifiziert und auf dem Jahrestreffen diskutiert werden können. Wenn nach der Diskussion die Mehrheit der Governance-Teams einer Fortsetzung zustimmt, wird OIKEOS bis zur nächsten Überprüfung des Unternehmens fortfahren.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Satzung ist das Führungsteam nicht befugt, Tätigkeiten im Namen der Gesellschaft auszuführen, die nicht von einer von der Bundeseinkommenssteuer befreiten Organisation gemäß § 501 (c) (3) der Vereinigten Staaten ausgeübt werden dürfen Code für die internen Einnahmen der Staaten.

Abschnitt 4. Nominierung und Wahl.  Wenn eine Stelle des Governance-Teams vakant ist oder sich einer Vakanz nähert, werden alle Mitglieder des Governance-Teams vom Präsidenten benachrichtigt und erhalten ein Zeitfenster von mindestens zwei Wochen, um einen potenziellen Ersatz zu benennen. Nach Ablauf der Nominierungsfrist wird eine Liste aller Nominierten an alle Mitglieder des Governance-Teams zur Abstimmung verteilt. Vorzugsweise geschieht dies auf der Jahrestagung. Wenn die freie Stelle vor der nächsten Jahresversammlung besetzt werden muss, werden das Finanzteam und das Aufsichtsteam zu einer Sitzung des Führungsteams eingeladen. Während des Treffens (Jahres- oder Leitungsteam) findet eine Diskussion über die Nominierten statt. Nach der Diskussion entweder auf der Jahresversammlung oder einer Sitzung des Führungsteams wird über die Wahl des Mitglieds des Governance-Teams abgestimmt. Jedes Mitglied des Governance-Teams hat eine Stimme. Zur Ernennung ist eine Mehrheit von 75 % erforderlich. Nach der Wahl informiert der Präsident das neu gewählte Teammitglied und fragt, ob die Person bereit und in der Lage ist, in dieser Funktion zu dienen. Bei Ablehnung wird die Stelle der Person angeboten, die die zweitmeisten Stimmen erhalten hat.

Abschnitt 5. Entschädigung.   Alle stimmberechtigten Mitglieder des Teams dienen ohne Vergütung, mit der Ausnahme, dass ihnen ein angemessener Vorschuss oder eine Erstattung der bei der Erfüllung ihrer Pflichten entstandenen Kosten gewährt wird.

ARTIKEL VIII. SITZUNGEN DES LEADERSHIP-TEAMS

Abschnitt 1. Ort der Versammlung. Die regulären oder Sondersitzungen des Teams werden am Hauptsitz des Unternehmens oder an jedem anderen Ort abgehalten, den das Team von Zeit zu Zeit bestimmen kann, einschließlich virtueller.

Abschnitt 2. Jahresversammlung. Die Jahresversammlung des Teams findet jedes Jahr an einem Tag im November in Florida statt, es sei denn, das Team bestimmt per Beschluss einen anderen Zeitpunkt.

Abschnitt 3. Regelmäßige Treffen. Zusätzlich zur Jahresversammlung werden regelmäßige Sitzungen des Teams mindestens acht (8) Mal im Jahr abgehalten oder in kürzeren Abständen, je nach Ermessen des Teams oder des Präsidenten.

Abschnitt 4. Einladung zu Versammlungen. Eine Benachrichtigung über jede Sitzung des Teams wird von einem der leitenden Angestellten auf elektronischem Wege entsprechend der oben beschriebenen Art der Sitzung versandt. In der Bekanntmachung werden der Zweck der Besprechung sowie der Zeitpunkt und der Ort der Veranstaltung angegeben, einschließlich der Einwahl- oder Videoanrufanweisungen, wenn eine Besprechung auf elektronischem Wege stattfindet. Eine solche Einberufung ist ausreichend für diese Sitzung und deren Vertagung.

Abschnitt 5. Beschlussfähigkeit und Abstimmung.

  1. Eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder und aller sieben (7) stimmberechtigten Mitglieder des Teams muss persönlich oder über elektronische Mittel bei einer Sitzung anwesend sein, um ein Quorum zu bilden (definiert als insgesamt mindestens sieben (7) Mitglieder, vier (4) Stimmberechtigte und drei (3) Amtsträger). Ein Quorum ist erforderlich, damit das Team Geschäfte tätigen kann. Sofern in dieser Satzung nicht anderweitig definiert, werden Entscheidungen des Teams mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder getroffen, die persönlich oder auf elektronischem Weg bei einer Sitzung anwesend sind, nachdem ein Quorum festgestellt wurde.
  2. Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt, bei einer Sitzung des Teams über jeden bei der Sitzung vorgelegten Vorschlag abzustimmen. Die Stimme jedes Mitglieds wird gleich gewichtet. Bei besonderen Umständen kann ein Mitglied durch schriftliche Vollmacht abstimmen.

Abschnitt 6. Mehrheitsaktion als Aktion des Führungsteams. Jede Handlung oder Entscheidung, die von einer Mehrheit des Teams bei einer ordnungsgemäß abgehaltenen Sitzung getroffen oder getroffen wird, bei der ein Quorum anwesend ist, ist die Handlung des Teams, es sei denn, die Satzung, diese Satzung oder die gesetzlichen Bestimmungen erfordern mehr oder weniger Prozentsatz oder andere Abstimmungsregeln für die Genehmigung einer Angelegenheit durch den Vorstand.

Abschnitt 7. Vorsitzender. Es wird keinen designierten Vorsitzenden des Teams geben. Stattdessen fungiert der Präsident oder sein Stellvertreter als Leitfaden und leitet die Sitzungen. Der Präsident, der mit dem Sekretär zusammenarbeitet, ist dafür verantwortlich, die Benachrichtigungen für die nächste Teamsitzung zu versenden und die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu entwickeln und zu verteilen. Der Präsident ist auch dafür verantwortlich, den Ablauf zu leiten und die Reihenfolge der Versammlung aufrechtzuerhalten.

Abschnitt 8. Durchführung von Sitzungen. Die Sitzungen des Teams werden vom Präsidenten oder in seiner Abwesenheit von einem vom Präsidenten ausgewählten Amtsträger oder Mitglied geleitet, der als Vorsitzender für diese spezifische Sitzung fungiert. Der Sekretär der Gesellschaft fungiert als Sekretär aller Sitzungen des Teams, sofern der Vorsitzende in seiner Abwesenheit eine andere Person als Sekretär der Sitzung ernennt.

Abschnitt 9. Sitzungen. Sitzungen des Führungsteams stehen allen Mitgliedern des Governance-Teams offen, es sei denn, es handelt sich um eine Sitzung für Führungskräfte, und Teammitgliedern auf Einladung. Die Mitglieder des Governance-Teams können an jeder jährlichen, regulären oder außerordentlichen Sitzung des Teams über ein Konferenztelefon oder eine ähnliche Kommunikationsausrüstung teilnehmen, mit der alle an der Sitzung teilnehmenden Personen einander gleichzeitig hören können. Diese Teilnahme gilt als persönliche Anwesenheit bei der Versammlung.

ARTIKEL IX. ÜBERSICHT TEAM

Abschnitt 1. Allgemeines. Das Aufsichtsteam besteht zunächst aus mindestens drei (3) Mitgliedern. Nach der ersten Amtszeit der ursprünglich ernannten Mitglieder des Aufsichtsteams haben alle Mitglieder eine Amtszeit von fünf Jahren. Bei der erstmaligen Ernennung wird ein Mitglied für fünf Jahre, zwei Mitglieder für drei Jahre und zwei Mitglieder für zwei Jahre im Amt. Danach wird es eine Ernennung durch das Leitungsteam geben, um den Sitz des Mitglieds zu besetzen, dessen Amtszeit abläuft. Ein Mitglied des Aufsichtsteams darf maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolvieren, danach muss es für mindestens (1) Jahr pausieren. Die Wiederernennung oder Abberufung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss aller Direktoren.

Abschnitt 2. Pflichten. Das Aufsichtsteam ist befugt, entweder das Führungsteam, das Finanzteam oder beide aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens basierend auf der Dringlichkeit der Angelegenheit ein Treffen abzuhalten, um alle Probleme zur Sprache zu bringen, die das Aufsichtsteam nach Treu und Glauben für notwendig hält angesprochen. Das Aufsichtsteam stimmt auch über alle Angelegenheiten ab, bei denen das Führungsteam eine Stimmengleichheit hat, wobei die Entscheidung des Aufsichtsteams bindend ist und das Unentschieden aufhebt.

ARTIKEL X. FINANZTEAM

Abschnitt 1. Allgemeines. Das Finanzteam besteht aus drei (3) Mitgliedern. Nach der ersten Amtszeit der ursprünglich ernannten Mitglieder des Finanzteams haben alle Mitglieder eine Amtszeit von drei Jahren. Bei der ersten Ernennung wird ein Mitglied für drei Jahre, ein Mitglied für zwei Jahre und ein Mitglied für ein Jahr im Amt. Danach wird es jedes Jahr eine Ernennung durch das Leitungsteam geben, um den Sitz des Mitglieds zu besetzen, dessen Amtszeit abläuft. Ein Mitglied des Finanzteams darf maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten absolvieren, danach muss es für mindestens (1) Jahr pausieren. Die Wiederernennung oder Abberufung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss aller Direktoren.

Abschnitt 2. Pflichten. Der Schatzmeister verwahrt die Unternehmensgelder unter der Aufsicht des Finanzteams. Sie arbeiten mit dem Schatzmeister zusammen, um vollständige und genaue Konten über Einnahmen und Ausgaben zu führen oder zu verlangen, und müssen alle Unternehmensgelder und andere Wertgegenstände im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft im Depot oder hinterlegen oder verlangen, dass sie hinterlegt werden Verwahrstellen der Gesellschaft und legen dem Führungsteam auf Anfrage Rechenschaft über die Transaktionen und die Finanzlage der Gesellschaft ab. Das Führungsteam legt dem Finanzteam halbjährlich einen Budgetvorschlag zur Überprüfung vor. Das Finanzteam überprüft das Budget, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Ausgaben die Mission des Unternehmens fördern, und genehmigt das Budget oder stellt dem Führungsteam Überarbeitungen zur Verfügung. Wenn das Führungsteam nach eigenem Ermessen feststellt, dass Gelder für einen bestimmten Zweck außerhalb des Budgets oder zusätzlich zum halbjährlichen Budget benötigt werden, legt das Führungsteam den Verwendungszweck der Gelder dem Finanzteam vor. Das Finanzteam entscheidet nach eigenem Ermessen über die Genehmigung oder Ablehnung dieser Mittel. Das Finanzteam beaufsichtigt die Erstellung eines Jahresberichts über die Angelegenheiten der Gesellschaft für das vorangegangene Geschäftsjahr und stellt ihn allen Governance-Teams bei jeder Jahresversammlung zur Verfügung. Das Finanzteam, dem ein externer Buchhalter angehören kann, prüft die Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens nach eigenem Ermessen, jedoch mindestens alle drei Jahre.

ARTIKEL XI. UNTERSTÜTZUNGSTEAMS

Abschnitt 1. Allgemeines. Das Führungsteam kann mit der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder ein (1) oder mehrere Unterstützungsteams bestimmen und ernennen. Darüber hinaus hat der Präsident das Recht, selbst Mitglieder eines Unterteams zu ernennen. Alle Entscheidungen und Handlungen eines Unterstützungsteams unterliegen der Überprüfung durch das Führungsteam. Die Benennung und Ernennung solcher Unterstützungsteams und die Delegierung von Befugnissen an diese entbindet das Führungsteam oder ein einzelnes Mitglied nicht von jeglicher Verantwortung, die ihm oder ihr gesetzlich auferlegt wird. Wenn eine solche Übertragung von Befugnissen des Führungsteams oder des Präsidenten wie hier vorgesehen erfolgt, sind alle Verweise auf das Führungsteam, die in dieser Satzung, der Satzung, dem Florida Nonprofit Corporation Act oder anderen anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften in Bezug auf die so delegierte Befugnisse gelten als sich auf solche Unterstützungsteams beziehend.

ARTIKEL XII. ENTSCHÄDIGUNG

Die Gesellschaft stellt jedes Mitglied des Führungsteams, des Aufsichtsteams, des Finanzteams, eines Komiteemitglieds oder eines ehemaligen Teams oder Komiteemitglieds der Gesellschaft von allen Kosten frei, die ihm im Zusammenhang mit der Verteidigung einer Handlung tatsächlich und zumutbar entstanden sind. Zivil- oder strafrechtliche Klage oder Verfahren, in denen er oder sie aufgrund seiner oder ihrer Zugehörigkeit zu einem Team- oder Komiteemitglied zu einer Partei gemacht wird, außer in Bezug auf Angelegenheiten, in denen er in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren verurteilt wird haftet für Fahrlässigkeit oder Verschulden bei der Erfüllung der Pflicht. Eine solche Entschädigung schließt keine andere Entschädigung aus, die in der Satzung oder einer Satzung durch Beschluss oder auf andere Weise vorgesehen ist. Die Gesellschaft ist befugt, zum Zweck einer solchen Entschädigung eine Versicherung oder ein anderes ähnliches Gerät abzuschließen.

ARTIKEL XIII. STEUERVERWALTUNG

Abschnitt 1. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft richtet sich nach dem Kalenderjahr.

Abschnitt 2. Bücher und Konten. Das Unternehmen führt korrekte und vollständige Bücher und Aufzeichnungen über Konten und führt Protokolle über die Verfahren des Führungsteams und aller Ausschüsse, die die Befugnisse des Führungsteams haben. Alle diese Bücher und Aufzeichnungen werden am Hauptsitz des Unternehmens aufbewahrt, es sei denn, das Führungsteam bestimmt per Beschluss etwas anderes, vorbehaltlich gesetzlicher Anforderungen. Alle Bücher und Aufzeichnungen des Unternehmens können von jedem Mitglied des Governance-Teams für jeden angemessenen Zweck zu jeder angemessenen Zeit eingesehen werden.

Abschnitt 3. Kontrollen und Bestätigung. Alle Schecks und Wechsel auf die Gelder oder Kredite des Unternehmens in einem seiner Depots müssen von einem oder mehreren leitenden Angestellten unterzeichnet werden, die von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Führungsteams festgelegt werden. Alle Schecks, Schuldscheine, Wechselforderungen, Handelsakzepte, Wechsel und andere Schuldnachweise, die an das Unternehmen zu zahlen sind, müssen zum Zwecke der Hinterlegung, des Diskonts oder des Inkassos von diesem/diesen leitenden Angestellten des Unternehmens oder auf solche Weise indossiert werden wie von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Führungsteams festgelegt. Das Führungsteam kann unter festgelegten Bedingungen die Verwendung von Faksimile-Signaturen für einen der vorstehenden Zwecke vorsehen.

Abschnitt 4. Ausführung von Instrumenten. Das Führungsteam benennt das Teammitglied, das befugt ist, im Namen und Namen des Unternehmens Verträge, Schuldverschreibungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Verpflichtungen oder Nachweise für eine Verschuldung, einen Bevollmächtigten oder ein anderes Instrument auszuführen, für das die Unterschrift eines leitenden Angestellten von erforderlich ist die Gesellschaft, es sei denn, die Unterzeichnung und Ausführung wird vom Führungsteam ausdrücklich an einen anderen leitenden Angestellten oder Beauftragten der Gesellschaft delegiert. Sofern dies nicht autorisiert ist, hat kein leitender Angestellter, Vertreter oder Mitarbeiter die Befugnis oder Befugnis, das Unternehmen in irgendeiner Weise zu binden, seinen Kredit zu verpfänden oder es für einen Zweck oder Betrag haftbar zu machen.

Abschnitt 5. Verbot von Krediten. Die Gesellschaft darf keine Kredite an leitende Angestellte oder Direktoren der Gesellschaft vergeben.

Abschnitt 6. Darlehen. Die Gesellschaft darf kein Geld von einem Finanzinstitut oder einem anderen Unternehmen leihen. Alle Ausgaben sind aus dem Umlaufvermögen zu tätigen, mit der Ausnahme, dass eine Kreditkarte für das Unternehmen verwendet werden kann, wenn ausreichend Umlaufvermögen zur Deckung der Ausgaben vorhanden ist.

Abschnitt 7. Ausgabenanforderung. Nach den ersten drei Jahren der Gründung ist die Gesellschaft verpflichtet, den Großteil ihrer Einnahmen, mit Ausnahme außergewöhnlicher Geschenke, in jedem Geschäftsjahr für Aktivitäten auszugeben, die den Zweck der Gesellschaft unterstützen, mit der Ausnahme, dass dies zulässig ist Führungsteam, um einen ausgewiesenen Fonds für einen bestimmten zukünftigen Kauf oder eine bestimmte zukünftige Aktivität einzurichten. Obwohl dies nicht erforderlich ist, besteht das Ziel darin, in jedem Geschäftsjahr etwa 85 % der Einnahmen auszugeben

Abschnitt 8. Immobilien und Fahrzeuge. Der Gesellschaft ist es untersagt, Immobilien oder Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu erwerben; nichts hierin verbietet dem Unternehmen jedoch, Immobilien oder Kraftfahrzeuge zu leasen.

ARTIKEL XIV. GIVING

 Standard. 9. Korinther 7:XNUMX: „Jeder Mensch, wie er es sich in seinem Herzen vorgenommen hat, so gebe er; nicht widerwillig oder aus Notwendigkeit: denn Gott liebt einen fröhlichen Geber.“

Diese Schriftstelle ist die Grundlage der Lehre der Korporation über das Geben. Lokale Gruppen sammeln keine Teilnehmerspenden, um sie direkt an das Unternehmen zu senden. Lokale Gruppen können die Teilnehmer anweisen, wie sie direkt an das Unternehmen spenden können.

ARTIKEL XV. MENTORING- UND MISSIONSPROGRAMME

Abschnitt 1. Mentoring-Programm. OIKEOS-Mentoring-Programme (z. B. Bereicherung von Führungskräften, Ministerbesuche usw.) sind so konzipiert, dass sie dem Muster folgen, das in angegeben ist 2. Timotheus 2: "Und was du von vielen Zeugen von mir gehört hast, das verpflichtest du auch den Gläubigen, die auch andere lehren können." Die Teilnehmer erbieten sich freiwillig, durch persönliche Interaktion in verschiedenen Umgebungen mit verschiedenen und qualifizierten Führungskräften, die jeden Einzelnen anweisen und anleiten, sich persönlich zu entwickeln, um sicher zu sein, andere zu unterweisen und ihnen zu dienen, eine biblische Betreuung zu erhalten (auf Wortbasis).

Abschnitt 2. Missionarisches Programm. Die Missionsprogramme von OIKEOS sind so konzipiert, dass sie der von Jesus Christus ursprünglich in festgelegten Auftragsvergabe folgen Apostelgeschichte 1: 8: Aber ihr werdet Macht erhalten, nachdem der Heilige Geist über euch gekommen ist; und ihr werdet mir sowohl in Jerusalem als auch in ganz Judäa und in Samaria und bis zum äußersten Teil der Erde Zeugen sein. Die willigen Teilnehmer werden als Zeugen für einen bestimmten Zeitraum beauftragt, Anstrengungen und Ressourcen in den Vordergrund zu rücken, um andere einzubeziehen, indem sie die frohe Botschaft von der Gnade Gottes in Christus Jesus weitergeben und lehren.

ARTIKEL XVI. GEISTIGEN EIGENTUMS

Jegliches geistige Eigentum der Teilnehmer (einschließlich der Mitglieder des Governance-Teams) bleibt Eigentum des Produzenten ("Schöpfers") des Werks und nicht des Unternehmens.

ARTIKEL XVII. IRC 501 (c) (3) STEUERBEFREIUNGSBESTIMMUNGEN

Abschnitt 1. Einschränkungen bei Aktivitäten. Kein wesentlicher Teil der Tätigkeiten dieser Gesellschaft darf die Fortführung von Propaganda oder ein sonstiger Versuch sein, die Gesetzgebung zu beeinflussen [sofern in Abschnitt 501 (h) des Internal Revenue Code nichts anderes bestimmt ist], und diese Gesellschaft darf nicht an oder beteiligt sein Eingreifen in (einschließlich der Veröffentlichung oder Verbreitung von Äußerungen) politische Kampagnen im Namen von oder im Gegensatz zu Kandidaten für ein öffentliches Amt. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Satzung darf diese Gesellschaft keine Tätigkeiten ausüben, die (a) von einer von der Bundeseinkommensteuer befreiten Gesellschaft gemäß 501 (c) (3) des Internal Revenue Code nicht ausgeübt werden dürfen, oder (b) ) von einer Kapitalgesellschaft, deren Beiträge gemäß § 170 (c) (2) des Internal Revenue Code abzugsfähig sind.

Abschnitt 2. Verbot der privaten Beschaffung. Kein Teil des Bruttoertrags dieser Gesellschaft darf zugunsten ihrer drei Führungsteams, leitenden Angestellten oder anderen Privatpersonen verwendet werden oder an diese verteilt werden, es sei denn, die Gesellschaft ist befugt und befugt, eine angemessene Entschädigung für erbrachte Dienstleistungen zu zahlen Zahlungen und Ausschüttungen vornehmen, um die Zwecke dieser Gesellschaft zu fördern.

ARTIKEL XVIII. Auflösung

Abschnitt 1. Vorgehensweise. Die Gesellschaft wird gemäß den im Florida Not for Profit Corporations Act festgelegten Verfahren aufgelöst.

Abschnitt 2. Verteilung der Vermögenswerte. Nachdem die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen oder zurückgestellt wurden, werden die verbleibenden Vermögenswerte der Gesellschaft veräußert, um einen oder mehrere der freigestellten Zwecke der Gesellschaft zu erleichtern. Vermögenswerte werden für einen oder mehrere ausgenommene Zwecke im Sinne von Section 501 (c) (3) des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung verteilt. Nicht veräußerte Vermögenswerte werden von einem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem sich der Hauptsitz der Gesellschaft befindet, ausschließlich zu diesen Zwecken oder an solche Organisationen oder Organisationen veräußert, die zu diesen Zwecken organisiert und betrieben werden.

ARTIKEL XIX. ÄNDERUNG DER BYLAWS

Abschnitt 1. Änderung. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, können diese Satzungen oder einzelne davon geändert, ergänzt oder aufgehoben und neue Satzungen durch die Abstimmung von mindestens 75 % aller Governance-Teams angenommen werden.

ARTIKEL XX. KONSTRUKTION UND BEDINGUNGEN

Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Satzung und den Statuten dieser Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Statuten. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Satzung aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und Teile dieser Satzung davon unberührt. Alle Verweise in dieser Satzung auf die Satzung beziehen sich auf die Satzung dieser Gesellschaft, die beim Sekretär dieses Staates hinterlegt wurde und zur Feststellung der rechtlichen Existenz dieser Gesellschaft verwendet wird. Alle Verweise in dieser Satzung auf einen Abschnitt oder Abschnitte des Internal Revenue Code beziehen sich auf diejenigen Abschnitte des Internal Revenue Code von 1986 in der jeweils gültigen Fassung oder auf entsprechende Bestimmungen eines künftigen Bundessteuergesetzes.

ARTIKEL XXI. VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Die Überschriften in diesen Statuten dienen lediglich der Übersichtlichkeit und der Bezugnahme und sollen in keiner Weise die Bedeutung einer Bestimmung hiervon definieren, einschränken oder ergänzen.

Diese Satzung wurde ursprünglich am achten August 2018 vom Führungsteam bei einer geplanten Sitzung verabschiedet. Sie wurden am vierten Augusttag 2019 durch einstimmigen Beschluss aller drei Governance-Teams geändert. Sie wurden am zwanzigsten Januar 2020 durch Mehrheitsbeschluss des Führungsteams und der Vertreter der beiden anderen Governance-Teams erneut geändert. Sie wurden am achten Tag im August 2022 durch Mehrheitsbeschluss des Führungsteams bei einer geplanten Sitzung geändert.

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Präsident

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Sekretärin